Durch die Sonderregeln während der Covid-19 Pandemie, insbesondere § 129 BetrVG wurde die Betriebsratsarbeit deutlich digitaler: Online Betriebsversammlung auf Event-Plattformen und digitale Betriebsratssitzungen per Videotelefonie wurden zum Standard. Seit 8. April 2023 ist § 129 BetrVG abgelaufen und es gibt es keine Gesetzesgrundlage mehr Betriebsversammlungen und Einigungsstellenverfahren rein virtuell durchzuführen. Aber was ist nun noch erlaubt und was nicht?
Eine Betriebsversammlung ist ein Treffen aller Mitarbeiter:innen eines Betriebes, das normalerweise vom Betriebsrat organisiert und geleitet wird. Betriebsversammlungen dienen der Informationsvermittlung und dem Austausch zwischen der Belegschaft und dem Betriebsrat. In einigen Fällen können auch Geschäftsleitung oder externe Gäste teilnehmen.
Die Themen einer Betriebsversammlung können vielfältig sein, umfassen in der Regel jedoch Berichte des Betriebsrats über seine Tätigkeiten, Informationen über die wirtschaftliche Lage und Zukunft des Unternehmens, Gesundheits- und Sicherheitsfragen am Arbeitsplatz und vieles mehr.
In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) den Ablauf von Betriebsversammlungen, deren Durchführung und die Themen, die dort besprochen werden dürfen oder müssen. Gemäß § 43 BetrVG muss mindestens einmal im Vierteljahr eine Betriebsversammlung stattfinden. Verantwortlich für dieses Gesetz ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
In den letzten Jahren haben sich auch Online-Betriebsversammlungen als ein wichtiges Werkzeug zur Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit in Unternehmen etabliert, insbesondere in Anbetracht des Trends zum Homeoffice und dezentralen Unternehmensstrukturen.
Online-Betriebsversammlungen bieten eine Reihe von Vorteilen, die sie zu einer attraktiven Option für viele Unternehmen machen:
Trotz dieser Vorteile ist es wichtig, sicherzustellen, dass die App, die für die Durchführung der Online-Betriebsversammlung verwendet wird, sicher und benutzerfreundlich ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dank der Möglichkeit einer strikten Zugangskontrolle zum Event sowie der Option Abstimmungen und Fragerunden zu ermöglichen, ist Veertly die ideale Plattform 'made in Europe' um Betriebsversammlungen und Betriebsratssitzungen durchzuführen. Sie können Veertly jederzeit kostenlos testen.
(1) Versammlungen nach den §§ 42, 53 und 71 können bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass nur teilnahmeberechtigte Personen Kenntnis von dem Inhalt der Versammlung nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
(2) Die Teilnahme an Sitzungen der Einigungsstelle sowie die Beschlussfassung können bis zum Ablauf des 7. April 2023 auch mittels einer Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. Die Teilnehmer, die mittels Video- und Telefonkonferenz teilnehmen, bestätigen ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden der Einigungsstelle in Textform.
Mit dem Wegfall der Sonderregelung § 129 BetrVG sind Betriebsratssitzungen (inkl. Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Workshops des Betriebsrates) virtuell und hybrid erlaubt und auch bestimmte Sitzungen des Wahlvorstands.
Versammlungen im Betrieb und Einigungsstellenverfahren auf digitalem Wege sind hingegen de jure nicht mehr rechtsgültig möglich. Die Kritik von Arbeitsrechtsexpert:innen und zahlreichen Betriebsbeteiligten nimmt an der Einschränkung Betriebsversammlungen Online durchzuführen nimmt zu, insbesondere angesichts der jüngsten Rechtsänderungen, die (Sport-)Vereinen die Durchführung virtueller und hybrider Mitgliederversammlungen erlauben (gemäß § 32 Abs. 2 BGB).
Die Digitalisierung ist neben der Nachhaltigkeit eines der Zukunftsthemen in Deutschland. Um den Anschluss nicht zu verpassen, können sich Unternehmen und Betriebsräte bei diesem Thema nicht erlauben zwei Schritte rückwärts zu gehen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, von denen zahlreiche Firmen Gebrauch machen, ihre Betriebsversammlungen weiterhin hybrid, sprich analog und virtuell anbieten.
Tipp für Betriebsräte: Thematisieren Sie die Rechtsänderung gegenüber ihren Ansprechpartnern in der Geschäftsführung oder Personalabteilung pro-aktiv. Stimmen Sie sich auch mit der Rechtsabteilung ab, ob auch in Ihrem Unternehmen eine hybride Betriebsversammlung ermöglicht werden kann.
Lasst uns die Anforderungen Schritt für Schritt anschauen:
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